Verschenken - Vererben

Schenken & Vererben: Einfach und Klar

Vertrauen und Sicherheit Wir verstehen, dass der Prozess des Verschenkems und Vererbens oft mit Unsicherheiten und emotionalen Herausforderungen verbunden ist. Bei uns stehen Sie im Mittelpunkt. Wir bieten Ihnen eine vertrauensvolle und transparente Beratung, um Ihre Angelegenheiten sicher und zuverlässig zu regeln.

Kompetente Beratung Unser Expertenteam besteht aus erfahrenen Rechtsanwälten und Steuerberatern, die sich auf Schenkungsrecht, Erbrecht und Erbschaftssteuer spezialisiert haben. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre individuellen Bedürfnisse zu verstehen und bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen an, die Ihnen Sicherheit und Klarheit verschaffen.

Transparente Prozesse Wir legen großen Wert auf Transparenz in allen Abläufen. Vom ersten Beratungsgespräch bis zur finalen Umsetzung - wir informieren Sie stets über jeden Schritt und halten Sie auf dem Laufenden, damit Sie jederzeit die Kontrolle behalten.

Zukunftsplanung Ihre Zukunft und die Ihrer Liebsten ist uns wichtig. Mit unserer Hilfe können Sie frühzeitig und vorausschauend planen, um sicherzustellen, dass Ihr Vermögen gemäß Ihren Wünschen weitergegeben wird. Gemeinsam gestalten wir eine sichere und sorgenfreie Zukunft für Sie und Ihre Familie.

Beratung

Unser erfahrenes Expertenteam steht Ihnen mit individueller und umfassender Beratung zur Seite, um Ihre Schenkungs- und Erbschaftsangelegenheiten sicher und effizient zu regeln.

  • Erbschaftssteuer
  • Schenkungen an Minderjährige
  • Steuerfreibeträge
  • Nießbrauch
  • Bewertung der Schenkung
  • Rückforderungsrechte
Ich möchte meinen herzlichsten Dank an Herrn Röttger aussprechen, der mich in einer komplexen Erbangelegenheit äußerst kompetent und einfühlsam beraten hat. Seine umfassende Fachkenntnis und die Fähigkeit, schwierige Sachverhalte klar und verständlich zu erklären, haben mir sehr geholfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Herr Röttger war stets geduldig und hat sich die Zeit genommen, all meine Fragen zu beantworten und meine Sorgen ernst zu nehmen. Ich kann ihn jedem, der eine verlässliche und professionelle Beratung benötigt, wärmstens empfehlen.
Anneliese K. Unterschleißheim
Ich bin sehr dankbar für die Hilfe von Herrn Röttger bei einer Schenkung. Er hat alles klar und verständlich erklärt und mich sehr gut unterstützt. Dank ihm ging alles reibungslos über die Bühne. Ich kann ihn gerne weiterempfehlen.
Werner P. München
Dank der Unterstützung von Herrn Röttger konnte ich die Schenkung meines Immobilieneigentums erfolgreich und stressfrei umsetzen. Seine umfassende Fachkenntnis und die klare, verständliche Beratung haben den gesamten Prozess deutlich vereinfacht. Herr Röttger hat alle erforderlichen Schritte professionell begleitet und dafür gesorgt, dass alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte berücksichtigt wurden. Ich bin äußerst zufrieden mit seiner Arbeit und kann ihn jedem, der eine kompetente und zuverlässige Steuerberatung sucht, wärmstens empfehlen.
Isolde R. München
Hinweis: die Namen wurden aus Datenschutzgründen anonymisiert

Was muss beim Verschenken und Vererben berücksichtigt werden?

Beim Verschenken und Vererben müssen zahlreiche rechtliche und steuerliche Aspekte berücksichtigt werden. Wichtig sind die Steuerfreibeträge, die je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich ausfallen, sowie die Steuerklassen, die die Höhe der Steuer beeinflussen. Zudem gibt es die Zehn-Jahres-Frist, bei der Schenkungen innerhalb von zehn Jahren vor dem Tod des Erblassers für den Pflichtteil angerechnet werden. Schenkungen von Immobilien und Grundstücken müssen notariell beurkundet werden. Der genaue Wert des Vermögens muss ermittelt werden, und Pflichtteilsberechtigte können den Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen, um ihren gesetzlichen Pflichtteil zu sichern. Auch besondere Regelungen bei minderjährigen Beschenkten und mögliche Rückforderungsrechte des Schenkers sollten beachtet werden.

Schenkung

Die Schenkung von Immobilieneigentum erfordert eine notarielle Beurkundung und einen Eintrag im Grundbuch, um rechtskräftig zu sein. Dabei müssen steuerliche Aspekte wie Schenkungssteuer und Freibeträge beachtet werden. Der Schenker kann Rückforderungsrechte für bestimmte Fälle festlegen.

Testament und Erbvertrag

Ein Testament oder Erbvertrag ermöglicht es, die Verteilung des Nachlasses individuell zu regeln. Es muss handschriftlich verfasst und unterschrieben sein.

Pflichtteil

Nahe Verwandte wie Ehepartner und Kinder haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Pflichtteil des Erbes, selbst wenn sie im Testament nicht berücksichtigt wurden.

Schenkungssteuer & Erbschaftssteuer

Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt vom Wert des Nachlasses und dem Verwandtschaftsgrad ab. Es gibt persönliche Freibeträge, z.B. 500.000 € für Ehegatten und 400.000 € für Kinder.

Zehn-Jahres-Frist bei Schenkungen

Wenn innerhalb von zehn Jahren mehrere Schenkungen vom selben Schenker an denselben Beschenkten erfolgen, werden diese zusammengerechnet. Dadurch kann die Gesamtsumme der Schenkungen die Freibeträge überschreiten, was zu einer Schenkungssteuer führt.

Pflichtteilsergänzungsanspruch

Schenkungen können den Pflichtteil von Erben beeinflussen und müssen im Erbfall berücksichtigt werden. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch stellt sicher, dass pflichtteilsberechtigte Erben ihren gesetzlichen Pflichtteil auch dann erhalten, wenn der Erblasser vor seinem Tod Schenkungen vorgenommen hat, die das Erbe mindern.

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Röttger & Partner mbB

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